Was für ein Geschenk zu Weihnachten!

Die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden gewährt uns rückwirkend auf den 01.01.2016 die Steuerbefreiung für Spenden in unseren „Immanuel-Fonds“ und eine Teilsteuerbefreiung von 25% für Spenden zugunsten unseres Betriebes. Nach dem negativen Entscheid im April 2015 und nach diversen weiteren Verhandlungsrunden ist die Steuerverwaltung auf unsere Anliegen eingegangen. Das ist ein grosses Wunder für uns, ein riesen Weihnachtsgeschenk!

Konkret heisst das:

  • Die Steuerverwaltung anerkennt den gemeinnützigen Charakter unserer Tätigkeit als Werk. Sie gewährt uns eine pauschale Steuerbefreiung von 25%. Das heisst, 25% der Spenden für unseren Betrieb (Löhne, Infrastruktur) können bereits ab diesem Jahr von den Steuern abgezogen werden.
  • Spenden zugunsten des „Immanuel-Fonds“, den wir anlässlich des Sponsorenlaufs im Mai 2016 gegründet haben, können ebenfalls ab diesem Jahr schon vollumfänglich von den Steuern abgezogen werden.

Dieses Entgegenkommen der Steuerverwaltung insbesondere bei den Spenden zugunsten unseres Betriebes berührt uns sehr. Denn nach wie vor sind wir auch im Betrieb auf Spenden angewiesen, um unsere Kosten vollständig zu decken.

Wir freuen uns über jede Spende, denn sie stärkt unser Werk, damit wir weiter gezielt in Menschen investieren können.